unsere Beitragsordnung
Beitragsordnung des BSV Eintracht Mahlsdorf e.V.
§1 Der Beitrag wird durch Lastschriftverfahren eingezogen. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Überweisung möglich.
§2 Die Einzugsdaten lauten wie folgt: Monatlich: am 01. vorfristig
Jährlich: zum 01.07. eines jeden Jahres
§3 Höhe des Beitrages – gültig ab 01.01.2020
Für aktive Vereinsmitglieder
a. Der monatliche Beitrag beträgt grundsätzlich 25,– Euro b. Der jährliche Beitrag beträgt 275,– EuroFür passive Vereinsmitglieder (kein Trainingsbetrieb)
Der monatliche Beitrag beträgt grundsätzlich 10,00 Euro
Der jährliche Beitrag beträgt 120,00 Euro
Ausnahmen:
Für den Verein aktive Schiedsrichter sind von der Beitragspflicht für die Dauer
Ihre Tätigkeit als Schiedsrichter befreit. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie auch als
Spieler/-in in Mannschaften des Vereins tätig sind.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht für die Dauer Ihrer
Ehrenmitgliedschaft befreit.
Für den Verein tätige Personen, sei es als Trainer und/oder Übungsleiter.
Vereinsmitglieder die Leistungen aus dem Teilhabepaket in Anspruch nehmen,
haben grundsätzlich eine Beitragspflicht in Höhe des in §3 Punkt1 und/oder 2. Es ist Ihnen jedoch gestattet, den Eigenanteil um den Betrag zu kürzen, der Ihnen durch das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellt wird. Gleichwohl haben Sie Sorge zu tragen, dass die Differenz dem Konto des Vereins durch die öffentliche Hand überwiesen wird.
§4 Folgen des Beitragsrückstandes
Rückstand von zwei Monatsbeiträgen – Mahnung durch den Verein
Rückstand von 3 Monatsbeiträgen – vorläufiger Entzug des Spielrechtes
Rückstand von 6 oder mehr Monatsbeiträgen – Einleitung Vereinsausschluß
wir gratulieren
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